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Startseite / Antragstellung

 
 

Antragstellung

Welche Mikroprojekte können gefördert werden?

Grundsätzlich können Mikroprojekte gefördert werden, die zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen beitragen, und die mit einer Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Betroffenen einhergehen.

Drei Aspekte finden dabei besondere Berücksichtigung:

  • Berufliche und soziale Integration
  • Frage der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming)
  • Stärkung von Toleranz und Demokratie

Konkret können über LOS folgende drei Projekttypen gefördert werden

  • Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung z.B. Qualifizierungsprojekte, Projekte zu Integration besonders benachteiligter Personen, Projekte gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendliche
  • Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen z. B. Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine, der Gründung bzw. Festigung lokaler Netzwerke, der Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen, der Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen sowie der betriebswirtschaftlichen Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen.
  • Unterstützung bei der Existenzgründung und der Gründung von sozialen Betrieben z. B.: Beratung bei der Existenzgründung, Existenzgründungshilfen in geringer Höhe und Starthilfe für soziale Betriebe und Selbsthilfeeinrichtungen.

Wer kann Mikroprojektträger werden?

Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen), die ihr Projekt in den Fördergebieten Innenstadt-West, bzw. Oststadt durchführen wollen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Kofinanzierung ist somit nicht erforderlich bzw. nicht möglich. Ausgeschlossen sind somit auch die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte. Die Laufzeit des Projektes ist durch den Förderzeitraum des Programms begrenzt.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs- bzw. Investitionsgüter können nur bis zu einer Höhe von 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes gefördert werden. Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.

Wo kann man sich um eine Förderung bewerben?

Anträge auf Förderung können bei der lokalen Koordinierungsstelle gestellt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Antragsfristen und Antragsvoraussetzungen.


 
     
 

Downloads

Handbuch.pdf

Handbuch Stammblatt

Los Projektstammblatt

Los Projektstammblatt

 
     
     
 

Links

Arbeitshilfen zu Gender Mainstream:

BMFSFJ - Arbeitshilfen

Genderkompetenz