Antragstellung
Welche Mikroprojekte können gefördert
werden?
Grundsätzlich können Mikroprojekte gefördert
werden, die zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für
am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen beitragen, und die mit einer
Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Betroffenen
einhergehen.
Drei Aspekte finden dabei besondere Berücksichtigung:
- Berufliche und soziale Integration
- Frage der Geschlechtergerechtigkeit (Gender
Mainstreaming)
- Stärkung von Toleranz und Demokratie
Konkret können über LOS folgende drei
Projekttypen gefördert werden
- Aktionen zur Förderung der beruflichen
Eingliederung z.B. Qualifizierungsprojekte, Projekte zu Integration
besonders benachteiligter Personen, Projekte gegen den Schulabbruch
benachteiligter Jugendliche
- Unterstützung von Organisationen und Netzen,
die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen
z. B. Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine,
der Gründung bzw. Festigung lokaler Netzwerke, der Professionalisierung
von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen, der Förderung
des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen sowie der betriebswirtschaftlichen
Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen.
- Unterstützung bei der Existenzgründung und der Gründung
von sozialen Betrieben z. B.: Beratung bei der Existenzgründung,
Existenzgründungshilfen in geringer Höhe und Starthilfe
für soziale Betriebe und Selbsthilfeeinrichtungen.
Wer kann Mikroprojektträger werden?
Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs-
und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden,
örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse,
aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen), die
ihr Projekt in den Fördergebieten Innenstadt-West,
bzw. Oststadt durchführen wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Ein Mikroprojekt kann mit einer Summe von bis
zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt
zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Eine Kofinanzierung ist somit nicht erforderlich bzw. nicht möglich.
Ausgeschlossen sind somit auch die Förderung bereits laufender
Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Projekte.
Die Laufzeit des Projektes ist durch den Förderzeitraum des
Programms begrenzt.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten.
Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs-
bzw. Investitionsgüter können nur bis zu einer Höhe
von 410 Euro oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum
des Projektes gefördert werden. Baumaßnahmen sind nicht
förderfähig.
Wo kann man sich um eine Förderung bewerben?
Anträge auf Förderung können bei
der lokalen
Koordinierungsstelle gestellt werden. Dort erhalten Sie auch
weitere Informationen über Antragsfristen und Antragsvoraussetzungen.
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